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Am 20.12.2023 veröffentlichte die Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 24/2023 die Verfügung Nr. 130/2023. Mit ihr werden die bisherigen Duldungsregelungen für 160 m, 6 m, 4 m, 13 cm und 6 cm bis zum 23. Juni 2024 verlängert.

 Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Im 160-m-Band darf an Wochenenden in den Bereichen von 1850 bis 1890 kHz und von 1890 bis 2000 kHz mit der vollen zulässigen Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A bzw. E gearbeitet werden. Nur zu diesen Zeiten ist dort auch Contestbetrieb erlaubt.
  • 6-m-Band: Im Frequenzbereich von 50,000 bis 50,400 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungs­klasse A auch 2024 mit maximal 750 Watt PEP senden, Inhaber der Genehmigungsklasse E mit 100 Watt PEP – ausschließlich bei horizontaler Polarisation. Von 50,400 bis 52,000 MHz sind für Inhaber beider Genehmigungsklassen lediglich 25 Watt PEP gestattet. Contestbetrieb ist zulässig.
  • Im 4-m-Band (70,150 bis 70,210 MHz) dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A mit 25 Watt ERP arbeiten; ausschließlich horizontale Polarisation ist zulässig.
  • Im 13-cm- und im 6-cm-Band dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse E im Bereich von 2320 bis 2450 MHz bzw. 5650 bis 5850 MHz auch 2024 mit max. 5 W PEP arbeiten. Damit ist die Hamnet-Nutzung weiterhin möglich.

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