Für erregte Diskussionen hat der Fall eines Funkamateurs gesorgt, dem die Herausgabe eines in Fernost bestellten Billig-Handfunkgeräts vom Typ “Baofeng UV-3R” durch den Zoll verweigert wurde (das Funkmagazin berichtete). Nach Angaben des betroffenen Funkamateurs begründete der Zoll sein Verhalten u.a. damit, dass das Gerät nicht mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet und die Bedienungsanleitung nur in englischer und französischer Sprache vorhanden sei.


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