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Was hat König Juan Carlos I., Fürst Albert von Monaco, Schauspielerin Priscilla Presley, Astronaut Thomas Reiter oder der Musiker Sir Cliff Richard mit dem Papenburger Verein “i57″ gemeinsam?

vlnr: Fritz Reichert, Astronaut Thomas Reiter, Erich Schönfeld im Gespräch

Papenburg i57 | Die genanten Prominente (um nur ein paar Persönlichkeiten zu nennen) sind Funkamateure und in Papenburg gibt es über 40 Funkamateure mit einem eigenen Clubheim. Als Funkamateur bezeichnet man eine Person, die sich mit dem Gebiet des Amateurfunks befasst.

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CB-Funk: 12 Watt SSB in der Schweiz und Liechtenstein zugelassen

Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein haben mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 ihre technischenVorschriften für den CB-Funk geändert und die maximal zulässigen Sendeleistungen an die neue europäische CB-Regelung angepasst:

Zugelassen sind in der Schweiz und Liechtenstein neben 4 Watt FM jetzt auch 4 Watt in der Modulationsart AM und 12 Watt PEP in der Modulationsart SSB. Die Leistungsangaben beziehen sich auf den Antennenanschluss des Funkgeräts.

In der Schweiz ist für den Betrieb von CB-Funkgeräten nach wie vor eine “Konzession” (Genehmigung) der Aufsichtsbehörde BAKOM erforderlich, in Liechtenstein ist der CB-Funk allgemein freigegeben.

Weiterführende Links:
CB-Schnittstellenbeschreibung für die Schweiz/Liechtenstein
www.ofcomnet.ch/cgi-bin/rir.pl?id=1102
CB-Funk-Verordnung des BAKOM
www.ofcomnet.ch/cgi-bin/rir.pl?id=1102;nb=02

CB-Verein schickt Beschwerdebrief an den Wirtschaftsminister

Der Vorsitzende des “CB-Vereins Mangfalltal e.V.”, Franz Hornauer, hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler, am 7.10.2011 einen “Forderungs/Beschwerdebrief” übersandt. Hornauer fordert darin den Minister auf, “Regulierungsmängel” abzustellen und die – wie er meint – “Bürgerkriminalisierung durch die BNetzA” zu beenden.

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BNetzA veröffentlicht Entwurf zur Änderung der CB-Allgemeinzuteilung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. September 2011 in ihrem Amtsblatt Nr. 18 den Entwurf einer Verfügung veröffentlicht, mit der die CB-Funk-Allgemeinzuteilung geändert werden soll.

Der Entwurf sieht vor, dass die maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung (ERP) im CB-Funk auf 4 Watt für AM und 12 Watt (PEP) für SSB angehoben wird. (weiterlesen …)

CB-Funk: 12 Watt SSB jetzt im Frequenznutzungsplan festgeschrieben

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 31. August 2011 den aktualisierten Frequenznutzungsplan für die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. In diesem Frequenznutzungsplan sind auch die neuen europäischen Sendeleistungsgrenzen für den CB-Funk enthalten, also 12 Watt PEP für SSB und 4 Watt ERP für AM und FM. Damit ist die BNetzA einem Hinweis des CB-Funk-Herstellers Alan Electronics und der CB-Funk-Vereinigung DCBO gefolgt.

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CEPT Entscheidung zu CB-Funk veröffentlicht: Bis zu 12 Watt AM/FM/SSB damit verbindlich / Umsetzung in nationale Bestimmungen fehlt noch

Seit dem 24. Juni 2011 ist es amtlich: Die Konferenz der Europäischen Post- und Fernmeldeverwaltungen (CEPT) hat den CB-Funk (“Citizens’ Band”) in seiner Entscheidung CEPT ERC 11(03) neu definiert.

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